Sie haben Zweifel an der korrekten Funktion oder Zählweise Ihres Stromzählers? In solchen Fällen können Sie den Stromzähler zur erforderlichen Messgenauigkeit mit unserer Hilfe überprüfen lassen.
Wissenswert: Grundsätzlich kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangen. Diese Befundprüfung nach § 39 des Mess- und Eichgesetz – MessEG erfolgt durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle. Kosten fallen für Sie nur an, wenn die Befundprüfung ergibt, dass der betreffende Zähler korrekt arbeitet.
Elektrizitätszähler arbeiten in den allermeisten Fällen korrekt. Ein subjektiv wahrgenommener Verbrauchsanstieg lässt sich in nur sehr seltenen Fällen auf eine Fehlfunktion bzw. auf eine Messungenauigkeit des Stromzählers zurückführen. Um Sie vor vermeidbaren Kosten einer bestandenen Befundprüfung zu schützen, haben wir mögliche Ursachen hoher Strom- bzw. Gasverbräuche für Sie zusammengestellt. Bitte schauen Sie vorab in diese Checkliste. Dort finden Sie wichtige Hinweise auf eventuelle Gründe für Ihre hohen Strom- bzw. Gasrechnung.
Sie haben unsere Checkliste auf Ihren Fall angewendet und konnten weiterhin keine plausible Begründung für die Abweichung in Ihrer Stromrechnung ermitteln? Dann haben Sie zwei Optionen: Vor-Ort-Prüfung oder Befundprüfung. Wir empfehlen Ihnen zunächst eine Vor-Ort-Prüfung zu beauftragen, da bei ihr detaillierter auf Ihre Bedingungen vor Ort eingegangen werden kann. Auch bei der Vor-Ort-Prüfung fallen für Sie keine Kosten an, falls der Zähler nicht korrekt misst.
Alternativ können Sie auch zunächst eine/n Elektroinstallateur*in auf Ihre Kosten beauftragen, um die Situation vor Ort zu überprüfen. Dies kann unnötigen Kosten für eine Zählerbefundprüfung verbeugen. Selbstverständlich bleibt Ihr Recht auf eine Befundprüfung auch in diesem Fall bestehen.