Digitalisierung der Energiewende in Deutschland

Beauftragung Zählerwechsel und Zusatzfunktionen

Um die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben, werden bis 2032 alle alten Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme ersetzt. Basis dafür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die neuen Zähler helfen dabei, Erzeugung und Verbrauch intelligent und flexibel miteinander zu verknüpfen. Die Westnetz GmbH ist als Messstellenbetreiber für die Umsetzung des Gesetzes in ihrem Netzgebiet verantwortlich.

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys) erhalten, hängt von Ihrem Stromverbrauch oder von der Einspeiseleistung Ihrer Erzeugungsanlage ab. 

Sie möchten nicht warten und den Zählerwechsel bereits heute beantragen, dann klicken Sie auf den für Sie entsprechenden Marktpartner. Dies gilt nur für Zählerwechsel ohne Messkonzeptänderung. Für eine Messkonzeptänderung wenden Sie sich bitte an unser Installateurportal.

Derzeit verbauen wir als Westnetz GmbH iMSys nur bei Bezug bis 100.000 kWh und Einspeisung kleiner 25 kW. Bei Anlagen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG in Kombination mit einer §9 EEG-Anlage, verbauen wir weiterhin kein iMSys. Ebenso bei Anlagen, die einen HT/NT-Tarif verwenden. Wenn ein iMSys Einbau technisch nicht möglich ist, wird eine mME verbaut. Bitte informieren Sie sich hier über die technischen Bedingungen, damit Ihnen durch einen technisch bedingten Montageabbruch keine weiteren Kosten entstehen.

 

Marktpartner

Ablauf Zählerwechsel

Der Zeitpunkt Ihres Zählerwechsels hängt vom Alter Ihres aktuellen Zählers, der Eichfrist und den regionalen Gegebenheiten ab.

Informationen zum Ablauf des Zählerwechsel finden Sie hier:
 

Preise

Das Preisblatt für Stromzähler finden Sie hier:
Netzentgelte Strom
Preise und Musterverträge

Das Preisblatt für Gaszähler finden Sie auf folgender Seite unter dem Dokument „Preisblatt“:
Netzentgelte Gas