Auffangmessstellenbetreiber
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) novelliert und ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Seither wurde eine Regelung der Auffangzuständigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb im MsbG getroffen und die Rolle des Auffangmessstellenbetreibers (Auffang-MSB) eingeführt.
Sobald bekannt ist, dass ein vom Netzbetreiber abweichender Messstellenbetreiber (z. B. der Auffang-MSB oder ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber) in naher Zukunft in einem Netzgebiet als Messstellenbetreiber tätig wird, ist es erforderlich, dass zwischen dem Betreiber des betroffenen Netzgebiets (Netzbetreiber) und dem Messstellenbetreiber eine Vereinbarung - der sogenannte Messstellenbetreiberrahmenvertrag - geschlossen wird. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt alle Rechte und Pflichten beider Parteien.