Netzentgelte Strom
Für die Nutzung unseres Stromverteilnetzes garantieren wir Ihnen eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
Woraus die Netzentgelte für die Stromnetznutzung bestehen, erfahren Sie hier:
Sie möchten eine Übersicht über unsere Netzentgelte herunterladen?
Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgende Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichen Preisblätter.
Die Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) finden Sie hier.
Die Abrechnung der vermiedenen Netzentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt entsprechend dem in § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Verfahren.
Die für die Bestimmung der Vermeidungsleistung relevanten Zeitpunkte der zeitgleichen Jahreshöchstlast der Westnetz entsprechend § 18 der StromNEV für das Jahr 2021 entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Jahreshöchstlast Entnahme | von Datum, Uhrzeit | bis Datum, Uhrzeit |
---|---|---|
Hochspannung | 09.02.2021 18:30 | 09.02.2021 18:45 |
Hoch-/Mittelspannung | 09.02.2021 18:30 | 09.02.2021 18:45 |
Mittelspannung | 10.02.2021 18:15 | 10.02.2021 18:30 |
Mittel-/Niederspannung | 13.02.2021 18:30 | 13.02.2021 18:45 |
Niederspannung | 13.02.2021 18:30 | 13.02.2021 18:45 |
Stand: 30.03.2022 (17962)
Wir bitten Sie, uns verbindlich per E-Mail an Dezentrale Erzeugung bis spätestens 15.04.2022 mitzuteilen, nach welchem Abrechnungsverfahren Sie die Vergütung der von Ihnen eingespeisten Energie wünschen. Eine Zuordnung in die Kategorie „Ist“ erfolgt nur dann, wenn Sie dies ausdrücklich per Mail an das o.g. Postfach innerhalb der oben genannten Frist mitteilen. Sofern wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, erfolgt eine Abrechnung nach dem verstetigten Verfahren.
Nach der oben genannten Frist eingehende Entscheidungen für eines der beiden Verfahren können aus abwicklungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die individuellen Entgelte nach § 19 Absatz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung können Sie hier herunterladen:
Archiv
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Dezember 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (November 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Oktober 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (September 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (August 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juli 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juni 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Mai 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (April 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (März 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Februar 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Januar 2022)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Dezember 2021)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (November 2021)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Oktober 2021)
- Individuelle Entgelte nach § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (September 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (August 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juli 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Juni 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Mai 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (April 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (März 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Februar 2021)
- Individuelle Entgelte § 19 Absatz 3 Stromnetzentgeltverordnung (Januar 2021)
Die Zeitfenster für atypische Netznutzung gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung stehen hier zum Download bereit:
Abfrage selbst- und drittverbrauchter Strommengen für Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch von über 1.000.000 kWh/a (Abrechnungsjahr 2022)
Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten bzw. an Dritte gelieferten Strommenge zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Onlineportal zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von gesetzlichen Anforderungen zusätzliche Angaben bei den weitergeleiteten Strommengen an Dritte bezüglich Konzessionsabgabe und geschätzten Mengen notwendig sind.
Das Einreichen Ihrer Meldung ist ausschließlich über das neue Portal möglich und ersetzt die „alten“ Antwortbögen.
Die betreffenden Kunden, die im Jahr 2022 einen Jahresverbrauch von größer 1.000.000 kWh gehabt haben, werden per Brief Anfang Februar 2023 über die Zugangsdaten zum Portal informiert.
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung EEG Einspeisungen mit Lastgangmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung KWKG Einspeisungen mit Lastgangmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit Standardlastprofilmessung
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit modernen Messeinrichtungen
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit intelligenten Messsystemen
- Vergütungs- und Entgeltregelung ogF* Einspeisungen mit Lastgangmessung
* ohne gesetzliche Förderung
Bei Verlusten zwischen dem Netzanschlusspunkt und der (unterspannungsseitigen) Abrechnungsmessung werden die Messwerte des Zählers um einen entsprechenden Verlustfaktor angepasst. Der Verlustfaktor für eine unterspannungsseitige Messung wird jährlich überprüft und beträgt im Kalenderjahr 2023
- für Entnahmen in der Netzebene Hochspannung mit mittelspannungsseitiger Messung 0,6%
- für Entnahmen in der Netzebene Mittelspannung mit niederspannungsseitiger Messung 1,8%
Zur Zeit aktualisieren wir den Leitfaden zur Netzentgeltberechnung für Sie. Er steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung.
Gemäß § 20 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – Zugang zu den Energieversorgungsnetzen – haben Betreibende von Energieversorgungsnetzen jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren. Außerdem legt das Gesetz die Bedingungen, einschließlich möglichst bundesweit einheitlicher Musterverträge, für Konzessionsabgaben fest. Es sichert, dass Entgelte, unmittelbar nach deren Ermittlung, aber spätestens zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr, im Internet zu veröffentlichen sind.
Sie möchten eine Übersicht der Konzessionsabgabesätze in den von uns versorgten Gemeinden herunterladen?
Nachfolgend finden Sie die archivierten Netznutzungsentgelte für unser Stromnetz als PDF-Übersichten zum Download.
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.22 bis 31.12.22)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.21 bis 31.12.21)
- Netzentgelte (gültig vom 01.07.20 bis 31.12.20)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.20 bis 30.06.20)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.19 bis 31.12.19)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.18 bis 31.12.18)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.17 bis 31.12.17)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.16 bis 31.12.16)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.15 bis 31.12.15)
- Netzentgelte (gültig vom 01.01.14 bis 31.12.14)
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Westnetz GmbH ausgeschlossen. Die Westnetz GmbH behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.