Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV)
Gültig ab 10.01.2024
Die „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) umfasst die Aufgabenwahrnehmung des Netzbetreibers mit seinen operativen Organisationseinheiten für Netzführung und technische Umsetzung. Die ANV gilt für alle Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung). Sie gilt grundsätzlich auch für die Netzführung und den Betrieb von elektrischen Versorgungsnetzen sowie im Zusammenhang mit Fremdanlagen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die ANV beschreibt im Wesentlichen Arbeiten im Netz und definiert Schnittstellen und Verantwortlichkeiten.