Moderne Messeinrichtungen
Zur Bedienung des Zählers ist lediglich eine handelsübliche Taschenlampe notwendig, mit welcher der Lichtsensor auf der Vorderseite des Gerätes angeleuchtet wird.
Der elektronische Stromzähler EDL24 zeigt Ihnen in der ersten Displayzeile den für Ihre Stromrechnung relevanten Zählerstand an.
Zusätzlich werden in der zweiten Displayzeile individuelle Verbrauchswerte angezeigt, die Ihnen helfen sollen, Ihren Stromverbrauch transparenter zu machen. Diese Verbrauchswerte dienen ausschließlich Ihrer Information und sind für Ihre Stromrechnung nicht relevant. Folgende individuelle Stromverbrauchswerte können hier angezeigt werden:
- Aktuelle Leistung
Die aktuelle Leistung entspricht der augenblicklichen elektrischen Leistungsaufnahme aller in Betrieb oder Standby befindlichen Geräte.
- Stromverbrauch seit letzter Nullstellung
Hier wird Ihr Stromverbrauch so lange aufsummiert, bis Sie diesen wieder auf Null zurück stellen. Diese Funktion ist mit dem Tageskilometerzähler eines PKW vergleichbar.
- Stromverbrauch in der Vergangenheit
Hier kann der Stromverbrauch der letzten 24 Stunden sowie der letzten sieben, 30 und 365 Tage angezeigt werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Hotline unter 0800-93786389. Laden Sie hier außerdem Ihre Kurzanleitung für den elektronischen Stromzähler EDL24 runter.
Nein. Nach der erstmaligen PIN-Eingabe können Sie sich Ihre individuellen Verbrauchswerte jederzeit durch kurzes Anleuchten des Lichtsensors ohne erneute PIN-Eingabe anzeigen lassen. Eine erneute PIN-Eingabe ist nur erforderlich, wenn Sie selbst die Anzeige abgeschaltet haben. Sie können die PIN-Eingabe jederzeit wieder aktivieren und damit die zweite Displayzeile zum Schutz Ihrer individuellen Verbrauchswerte abschalten.
Nach dem neunten kurzen Anleuchten des Lichtsensors sehen Sie in der zweiten Displayzeile die Angabe "0.2.2" und "----".
Um die zweiten Displayzeile wieder abzuschalten, leuchten Sie jetzt den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis die zweite Displayzeile abgeschaltet wird (länger als fünf Sekunden). Die PIN-Eingabe ist jetzt wieder aktiviert.
Die PIN kann bei unserer Hotline unter 0800-93786389 angefordert werden. Die PIN wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugestellt. Eine mündliche Weitergabe ist nicht möglich.
Bei aktivierter PIN-Abfrage ist die Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte abgeschaltet. Zur Anzeige Ihrer individuellen Verbrauchswerte ist dann die Eingabe der PIN erforderlich.
Die technischen Hinweise der PTB finden Sie in der Kurzanleitung zum elektronischen Stromzähler EDL24.
Die PIN-Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden. Der Zähler wird nicht gesperrt.
Nein. Die PIN kann nicht geändert werden.
Nein. Die Empfindlichkeit des Lichtsensors ist so eingestellt, dass nur eine stärkere Lichtquelle, beispielsweise eine auf den Lichtsensor gerichtete Taschenlampe, die Displayzeile aktiviert.
Nein. Für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.
Den für Ihre Stromrechnung relevanten Zählerstand finden Sie in der ersten Displayzeile.
Bei EDL24-Zählern wird der jeweilige Stromverbrauchswert der Vergangenheit erst angezeigt, wenn der entsprechende Zeitraum erstmalig vollständig durchlaufen wurde. Ist der entsprechende Zeitraum noch nicht erstmalig vollständig durchlaufen, wird „-.-" angezeigt. Beispiel: Zehn Tage nach dem Einbau oder nach Nullstellung der Verbrauchswerte der Vergangenheit wird der Verbrauch der letzten 24 Stunden sowie der letzten sieben Tage angezeigt. Der Verbrauch der letzten 30 und 365 Tage kann nicht angezeigt werden, da diese Zeitspanne noch nicht vollständig durchlaufen wurde. Es wird „-.-" angezeigt.
Die Stromverbräuche der Vergangenheit können jederzeit auf Null gesetzt werden. Leuchten Sie hierzu den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis der Wert in der Anzeige gelöscht wird (länger als fünf Sekunden), während einer der vier Verbrauchswerte der Vergangenheit (letzte 24 h, 7 / 30 / 365 Tage) angezeigt wird.
Die Verbrauchswerte der Vergangenheit können nur gemeinsam auf Null gesetzt werden. Hinweis: Der Stromverbrauch seit letzter Nullstellung wird hierdurch nicht gelöscht. Leuchten Sie hierzu den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis der Wert in der Anzeige gelöscht wird (länger als fünf Sekunden), während der Verbrauch seit letzter Nullstellung angezeigt wird.
Leuchten Sie hierzu den Lichtsensor ohne Unterbrechung so lange an, bis der Wert in der Anzeige gelöscht wird (länger als fünf Sekunden), während der Verbrauch seit letzter Nullstellung angezeigt wird.
Diese Verbrauchswerte stehen Ihnen auch nach einem Stromausfall weiterhin zur Verfügung.
Die Eingabe der PIN ist nur erforderlich, wenn Sie vor dem Stromausfall die PIN-Eingabe aktiviert hatten.
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Es ist im September 2016 in Kraft getreten.
Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik.
Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen. Mit Hilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mME Energiemanagement betrieben werden.
Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr oder mit einer installierten Anlagenleistung größer als sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem.
Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.
Mit Hilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mME Energiemanagement betrieben werden.
Moderne Messeinrichtungen messen den Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte.
Nein. Moderne Messeinrichtungen zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.
Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.
Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.
Ja, die modernen Messeinrichtungen sind geeicht.
Moderne Messeinrichtungen sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten.
Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen.
Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien - wie z.B. der Höhe des Verbrauchs - abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Wenn seitens BSI eine Markterklärung vorhanden ist oder das bestehende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) angepasst wurde, können Sie gegen ein angemessenes Entgelt auch ein intelligentes Messsystem auf Kundenwunsch von uns erhalten.
Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.
Moderne Messeinrichtungen kommen bei uns seit dem 1. Februar 2017 zum Einsatz. Seit diesem Zeitpunkt erhalten alle Anlagen, die neu an das Versorgungsnetz angeschlossen werden und nicht mit einem intelligentes Messsystem ausgestattet werden, eine moderne Messeinrichtung. Daneben müssen alle Bestandsanlagen, die nicht mit einem intelligentes Messsystem ausgestattet werden, spätestens bis zum Jahr 2032 eine moderne Messeinrichtung erhalten.
Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf den vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken beziehungsweise Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmer (dies ist in der Regel der Eigentümer) zu ertüchtigen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank oder am Zählerplatz erforderlich werden, muss der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.
Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Für den Einbau ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig, solange und soweit kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird. Wir sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für unser Netzgebiet.
Sofern Sie nichts anderes vereinbart haben, werden diese Aufgaben durch uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber übernommen.
Der Preis für den Betrieb inklusive Einbau, Ablesung, Wartung moderner Messeinrichtungen beläuft sich auf maximal 20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenze festgelegt. In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromversorger und von Ihrem Stromliefervertrag. Auf unseren Seiten rund um den Messstellenbetrieb finden Sie die Preise von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Ja, die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Sehen Sie hier das gesamte Preisblatt ein. Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 93786389.
Die Kosten für die moderne Messeinrichtung werden von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.
Ja, intelligente Messsysteme sind teurer. Die Preise für Einbau, Messung, Betrieb und Wartung intelligenter Messsysteme belaufen sich verbrauchsabhängig auf 100 bis 200 Euro pro Jahr (inklusive Mehrwertsteuer) bei einem Jahresverbrauch bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr. Der Gesetzgeber hat hierfür Preisobergrenzen festgelegt.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen sind separat zu betrachten und haben erstmal nur indirekt etwas mit Ihrem Strompreis zu tun. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind aber höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Diese höheren Kosten werden von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.
In der Regel lesen wir den Zählerstand einmal im Jahr ab. Wenn Sie von uns eine Ablesekarte erhalten, können Sie ihren Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Für die Mitteilung haben Sie mehrere Möglichkeiten.
- Sie erfassen Ihren Zählerstand online über unsere Zählerstandseingabe.
- Sie tragen Ihren Zählerstand auf der Ablesekarte ein und senden diese an uns zurück.
Die modernen Messeinrichtungen speichern im Gerät Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Neben dem aktuellen Zählerstand speichern moderne Messeinrichtungen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate.
Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verloren gehen.
Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und somit bei Ihnen.
Nein, wenn diese vorab durch Sie gelöscht worden sind. Für die Zurücksetzung des Zählerstandes benötigen Sie eine PIN. Diese können Sie unter dem Stichwort „PIN“ bei der kostenlosen Telefonnumer 0800-93786389 beantragen.
Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN wird Ihnen auf Anfrage per Post zugeschickt. Diese können Sie unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-93786389 anfordern. Bitte bewahren Sie Ihre PIN gut auf.
Nein. Es werden nur abrechnungsrelevante Zählerstände an Ihren Stromlieferanten für die Stromabrechnung weitergeleitet. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und somit bei Ihnen.
Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.
Nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird bei Neubau eines Hauses mindestens eine moderne Messeinrichtung eingebaut.
Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in dem Haus beziehungsweise in der Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sollten beim Auszug durch Sie gelöscht werden. Für die Zurücksetzung der historischen Verbrauchswerte benötigen Sie eine PIN. Diese können Sie unter dem Stichwort „PIN“ bei der kostenlosen Telefonnummerr 0800-93786389 beantragen.
Nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fordert moderne Messeinrichtungen nur für Strom.