Mieterstrom - Belieferung Dritter
Bei einer Belieferung Dritter mit elektrischer Energie sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Der Letztverbrauchende muss die Möglichkeit haben, seinen Stromlieferanten selbst zu wählen.
- Für die an Dritte gelieferte Energiemenge muss EEG-Umlage abgeführt werden.
- Für die Inanspruchnahme des Stromzuschlags für Mietende müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Gemäß § 20 d EnWG hat jeder Letztverbrauchende das Recht seinen Stromlieferanten frei zu wählen.
Wenn also aus Ihrer Erzeugungsanlage ein/e versorgte/r Kundin oder Kunde in die Belieferung durch einen Dritten Stromlieferanten wechseln möchte, sind Sie sowie der Verteilnetzbetreiber zur Mitwirkung verpflichtet.
Es bestehen zwei unterschiedliche Möglichkeiten den Lieferantenwechsel zu realisieren:
- Für den Bezug des Letztverbrauchenden wird ein neuer Zähler parallel zu der Übergabemessung Ihrer Erzeugungsanlage installiert. Hierzu ist durch eine/n eingetragene/n Elektroinstallateur/in die Anlage entsprechend umzubauen und ein Inbetriebsetzungsauftrag für den Zählereinbau bei der Westnetz GmbH einzureichen. Nach Zählereinbau kann ein Stromlieferant die Belieferung übernehmen.
- Für den Bezug des Letztverbrauchenden wird durch einen Messstellenbetreiber in Reihe zur Übergabemessung ein Unterzähler für den Bezug des Letztverbrauchenden zum Wechseltermin eingebaut. Falls bereits ein Zähler eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers installiert ist, muss dieser an den Verteilnetzbetreiber gemeldet werden. Hierzu senden Sie das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation in einer Kundenanlage“ spätestens zehn Werktage vor dem geplanten Lieferantenwechsel an mieterstrom@westnetz.de. Die Westnetz GmbH teilt Ihnen die Markt- und Messlokation mit, über die zukünftig die Belieferung erfolgt. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Wechseltermin auf die genannte Messlokation einen Zählereinbau (inkl. Zählerständen) an die Westnetz GmbH melden. Ansonsten muss die Westnetz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber beauftragt werden. Dies erfolgt durch einen Inbetriebsetzungsauftrag in dem ein/e eingetragene/r Elektroinstallateur/in den Zählereinbau zum Wechseltermin beauftragt. Nach Zählereinbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder nach Verarbeitung der Zählereinbaumeldung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers kann ein Stromlieferant die Belieferung des Letztverbrauchenden übernehmen.
Bei Fragen zum Lieferantenwechsel in Stromanlagen von Mietenden helfen wir Ihnen unter 0800 93786389 mit dem Stichwort „Mieterstrom“ gerne weiter.
Wenn Sie eine Kundin oder einen Kunden, der von einem fremden Stromlieferanten versorgt wird, in die Belieferung mit Mieterstrom übernehmen möchten, muss der bestehende Bezugszähler des Letztverbrauchenden demontiert werden. Der Messstellenbetreiber muss eine Demontagemeldung an den Verteilnetzbetreiber senden. Bevor Sie die Belieferung eines Dritten mit elektrischer Energie aufnehmen können und der bestehende Bezugszähler des Letztverbrauchenden demontiert werden kann, benötigt die Westnetz GmbH eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Stromlieferanten. Wenn die Westnetz GmbH Messstellenbetreiber der Lieferstelle ist, ist durch eine/n eingetragene/n Elektroinstallateur/in ein Inbetriebsetzungsauftrag für die Demontage des Zählers bei der Westnetz GmbH einzureichen. Beim Messstellenbetrieb durch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) darf der Zähler erst nach Bestätigung der Westnetz demontiert werden. Durch den wMSB ist die Demontage des Zählers an den Verteilnetzbetreiber zu melden. Ohne eine entsprechende Demontagemeldung fällt der Letztverbrauchende in die Belieferung durch den zuständigen Grundversorger.
Wenn Sie aus Ihrer Erzeugungsanlage Dritte mit elektrischer Energie beliefern, ist auf diese Energiemenge 100 % EEG-Umlage an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (Amprion GmbH oder TenneT TSO GmbH) abzuführen. Die Meldung der an Dritte gelieferten Energiemengen können Sie nur direkt beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber melden.
Unter folgendem Link können Sie die Meldung der EEG-Umlagepflicht beim zuständigen Übertragungsnetzbetreiber vornehmen:
Im Gebiet der Westnetz GmbH ist die Tennet TSO GmbH im Landkreis Sulingen (Niedersachsen) und in Schleswig Holstein der zuständige Übertragungsnetzbetreiber. In allen anderen Gebieten ist die Amprion GmbH der zuständige Übertragungsnetzbetreiber.
Damit die Westnetz GmbH nicht zusätzlich EEG-Umlage für den Selbstverbrauch aus Ihrer Anlage in Rechnung stellt, melden Sie bitte die Belieferung Dritter aus Ihrer Erzeugungsanlage über das Formular „Fragebogen EEG-Umlage“ an die Westnetz GmbH.
Wenn Sie für die aus der Photovoltaikanlage an Dritte gelieferte Energiemengen den Stromzuschlag für Mietende geltend machen möchten, müssen folgende Punkte erfüllt sein und dem Verteilnetzbetreiber nachgewiesen werden:
- Die Inanspruchnahme des Stromzuschlages für Mietende muss vor Belieferung Dritter der BNetzA im Marktstammdatenregister angezeigt werden und der jährliche Zubausektor von 500 MW/a darf noch nicht ausgeschöpft sein (hierzu reichen Sie uns einen Registrierungsnachweis ein).
- Die Photovoltaikanlage wurde nach dem 25.07.2017 in Betrieb genommen.
- Mindestens 40 % der Fläche des Gebäudes auf dem die Anlage errichtet wurde dienen dem Wohnen (bitte bestätigen Sie uns die Einhaltung der Voraussetzung schriftlich und reichen Sie einen Nutzungsplan des betroffenen Gebäudes ein).
- Die Energielieferung erfolgt in unmittelbare räumliche Nähe ohne Netzdurchleitung (hierzu reichen Sie bitte einen Lageplan mit sämtlichen Verbrauchsstellen und allen Erzeugungseinheiten ein).
- Die PV-Anlagen auf dem Gebäude sind in Summe kleiner 100 kW.
- Alle sonstigen Vergütungsvoraussetzungen für die Auszahlung der EEG-Umlage (z.B. die allgemeine Meldung der Anlage ins Marktstammdatenregister der BNetzA, die Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements) müssen erfüllt sein.