Intelligente Messsysteme
Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik.
Der Gesetzgeber will mit der Einführung intelligenter Messsysteme die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank intelligenter Messsysteme erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen.
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (Zähler) und einer Kommunikationseinheit (Smart Meter Gateway). Zusammen bilden sie das intelligente Messsystem.
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß des Messstellenbetriebsgesetzes gewährleistet wird. Wir sind der grundzuständige Messstellenbetreiber für unser Netzgebiet.
Dem Kunden bieten sich verschiedene Mehrwerte. So werden Vor-Ort-Ablesungen durch Fernauslesbarkeit künftig vermieden und durch die Möglichkeit der Online-Visualisierung MeDaCo können Sie sich Ihren Verbrauch vom Vortag in Viertelstundenwerten anzeigen lassen (Verbrauchstransparenz).
Ihr Messstellenbetreiber kündigt den Einbau mindestens drei Monate im Voraus schriftlich an. Den konkreten Einbautermin teilen wir Ihnen mit einem weiteren Kundenbrief mindestens zwei Wochen vorher mit.
Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen.
Grundlage für die Einführung intelligente Messsysteme ist das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messtellenbetriebsgesetz; MsbG). Das MsbG ist im September 2016 in Kraft getreten.
Für den Einbau ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (in Ihrem Fall die Westnetz GmbH) zuständig, solange und soweit kein wettbewerblicher Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.
Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Die intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank/Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken/Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmenden (diesem gehören in der Regel die Anlage/n) in Stand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank/Zählerplatz erforderlich sein, muss der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.
Alle Messstellen werden mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus erhalten im Rahmen der BSI-Markterklärung alle Messstellen mit einem Jahres-Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr (Mittelwert über die letzten drei Jahre) oder mit einer installierten Anlagenleistung größer als sieben Kilowatt ein intelligentes Messsystem. Darüber hinaus werden im Rahmen des für den grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) optionalen Rollouts und im Rahmen des netzdienlichen und marktorientierten Einsatzes intelligente Messysteme eingebaut. Nach aktueller BSI-Markterklärung (Stand September 2021) besteht die technische Möglichkeit zum Einbau von intelligenten Messsystemen, soweit Messstellen bei Letztverbrauchern an Zählpunkten in der Niederspannung mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 100.000 Kilowattstunden ausgestattet werden sollen und bei diesen Messstellen keine registrierende Lastgangmessung erfolgt und keine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
Nein, bei einem Neubau wird eine moderne Messeinrichtung verbaut, da der durchschnittliche Verbrauch von drei Jahren noch nicht ermittelt werden konnte.
Ja, auch intelligente Messsysteme verbrauchen wie Ihr alter Zähler Strom. Der Stromverbrauch der intelligenten Messsysteme wird nicht gemessen und geht damit nicht zu Ihren Lasten.
Nein, intelligente Messsysteme zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrische Geräte an.
Intelligente Messsysteme messen den Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte.
Nein, aktuell existieren für Gas keine intelligente Messsysteme.
Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.
Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.
Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.
Dies hängt vom bisherigen Zählertyp ab, der bei Ihnen verbaut ist. Alle Preise der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie auf dem Preisblatt der Westnetz GmbH unter https://iam.westnetz.de/fuer-energieverbraucher/messstellenbetrieb. Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne telefonisch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-93786389.
Intelligente Messsysteme kommen bei uns seit dem 01.10.2019 zum Einsatz.
Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien, wie z.B. der Verbrauchshöhe, abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Ein Wahlrecht seitens der Kundin oder des Kunden besteht leider nicht.
Zur Bedienung des intelligenten Messsystems benötigen Sie keine zusätzlichen Hilfsmittel. Wenn Sie von der Möglichkeit der Online-Visualisierung Gebrauch machen möchten, benötigen Sie hierfür einen Internetzugang.
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser als die bisherigen Zähler veranschaulichen. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Mit Hilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mME Energiemanagement betrieben werden.
Bei dem intelligenten Messsystem ist die moderne Messeinrichtung mit dem Smart-Meter-Gateway verbunden und die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte_werden nicht mehr im Display des Zählers angezeigt, sondern über die Schnittstelle des Smart-Meter-Gateway bzw. über MeDaCo visualisiert.
Diese Verbrauchswerte stehen Ihnen auch nach einem Stromausfall weiterhin über die Visualisierung zu Verfügung.
Ja, die intelligenten Messsysteme sind geeicht.
Intelligente Messsysteme sind acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden. Weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie über den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW erhalten.
Standardmäßig wird der Stromverbrauch alle Viertelstunde erhoben und durch das Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer/in übertragen.
Die Messwerte werden auf Basis der gesetzlichen Regelung im Messstellen-betriebsgesetz erhoben und dürfen nur zur Erfüllung gesetzlich festgelegter Zwecke verarbeitet und genutzt werden.
Für die Auslesung der Messwerte benötigen wir keine Einwilligung. Auf gesetzlicher Grundlage sind wir zum Umrüsten auf intelligente Messsysteme verpflichtet.
Für die Online-Visualisierung benötigen wir jedoch eine Einwilligung, die wir bei jeder Kundin und jedem Kunden erbitten werden.
Als Netzbetreiber ist es uns ein besonderes Anliegen Ihre Daten zu schützen. Daher haben wir unser beauftragtes Dienstleistungsunternehmen – Westnenergie Metering GmbH - als einen der ersten Administratoren für den Smart Meter Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland zertifizieren lassen. In regelmäßigen Zeitabständen wird der Betrieb des Administrators durch akkreditierte Prüfstellen überwacht und alle drei Jahre ist eine Rezertifizierung erforderlich. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt entsprechend vorgegebener Schutzprofile eine Zertifizierung der Smart Meter Gateways vor und überwacht dabei auch die Prozesse der Gerätehersteller. Zudem erstellt das BSI Sicherheitsrichtlinien für den Administratorbetrieb und schreibt diese fort. Beides bietet ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
Leider können Sie sich dann Ihre Verbrauchswerte nicht online visualisiert anschauen. Unabhängig davon erhalten Sie weiter Ihre jährliche Stromrechnung.