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Erdgasumstellung
Zum 1. Januar 2017 trat der neugefasste § 19a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) in Kraft. Hierbei wurde auch geregelt, dass ein/e Eigentümer/in, die oder der aufgrund der Umstellung von L- auf H-Gas ein Neugerät installiert, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 100 € (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) hat.
Sind die folgenden Voraussetzungen erfüllt, können Sie hier die Kostenerstattung beantragen:
- Ihr Neugerät muss sich automatisch auf die neue Gasart einstellen, so dass im Zuge der Umstellung von L- auf H-Gas keine Anpassungsarbeiten an Ihrem Neugerät mehr erfolgen müssen. Mittlerweile bieten viele Hersteller selbstadaptierende Geräte an.
- Der Einbau des neuen Gerätes muss in der Zeitspanne von max. 2 Jahren vor dem Umstelltermin, jedoch spätestens bis zu den Anpassungsarbeiten ihres bisherigen Altgerätes erfolgen. Wir werden alle betroffenen Eigentümer zwei Jahre vor der Umstellung schriftlich informieren.
- Für das ausgetauschte Altgerät muss Ihr Fachinstallateur (Gasfachbetrieb), der das Neugerät installiert, bestätigen, dass das auszutauschende Gasgerät für den deutschen Markt zugelassen ist, nicht manipuliert wurde oder ohnehin aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben, wie z.B. die Energieeinsparverordnung ausgetauscht werden muss. Dieses ist im Erstattungsantrag schriftlich zu bestätigen (Erklärung Gasfachbetrieb).
Aufgrund der langfristig rückläufigen L-Gas-Produktion, wird das Erdgasnetz nach und nach auf das Erdgas H umgestellt.
An der verlässlichen Versorgung mit Erdgas ändert sich durch die Umstellung von L- auf H-Gas nichts. Weil die Gase unterschiedliche Brenneigenschaften haben, ist allerdings eine Anpassung aller Gasgeräte – von der Heizungsanlage bis zum Gasherd – notwendig.
Grundsätzlich muss jedes Gasgerät angepasst werden. Dafür müssen wir alle Geräte ohne jegliche Ausnahme erfassen. Nur so können wir sicher stellen, dass kein Gerät vergessen wird.
Als zuständiger Verteilnetzbetreiber in der Region Teutoburger Wald kümmern wir uns um die Umstellung. Wir werden die dafür notwendigen Maßnahmen, die sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen betreffen, koordinieren und umsetzen.
Für einen sicheren Betrieb der Gasgeräte mit H-Gas müssen alle Gasgeräte angepasst werden. Dazu haben wir eine Anpassungsfirma beauftragt, die notwendigen Arbeiten an Ihren Gasgeräten vorzunehmen. Dieser Einsatz ist für Sie kostenlos.
Die Anpassung macht ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen im Auftrag von Westnetz.
Alle Monteurinnen und Monteure können sich mit unseren Lichtbildausweisen legitimieren. Im Zweifelsfall können Sie die 0800-66469070 anrufen und sicherstellen, ob diese tatsächlich in unserem Auftrag unterwegs ist. Zusätzlich kann Ihnen die Monteurin oder der Monteur eine individuelle Zugangsnummer nennen, die Sie auch auf dem Ankündigungsschreiben finden.
Alle Installateur/e und -innen sowie Schornsteinfeger/innen in der Region sind von Westnetz informiert worden. Wenn Ihr/e Installateur/in oder Ihr/e Schornsteinfeger/in nicht ortsansässig ist, sollten Sie auf den anstehenden Wechsel der Gasqualität hinweisen. Bei technischen Rückfragen hilft unsere Hotline gerne weiter.
Bei nicht angepassten Geräte, die mit H-Gas betrieben werden, können sowohl thermische als auch abgastechnische Probleme auftreten.
Um den sicheren Betrieb Ihrer Gasgeräte zu gewährleisten, müssen in der Regel lediglich die Gasdüsen ausgetauscht werden.
Ja, etwa 99% aller installierten Gasgerät können angepasst werden. Die meisten deutschen Hersteller von Gasgeräten geben eine Ersatzteilgarantie von 20 Jahren oder mehr auf ihre Geräte. Dennoch kann es passieren, dass ein Gerät nicht angepasst werden kann. Das kann verschiedene Gründe haben
- Das Gerät ist technisch nicht in einem einwandfreien Zustand und kann auch nicht mehr repariert werden, zum Beispiel weil Ersatzteile fehlen oder der Schaden so groß ist, dass ein Austausch die bessere Wahl ist.
- Das Gerät hat keine gültige Zulassung für den deutschen Markt. Das kann bei sehr alten Geräten ohne Zündsicherung, mit Bimetall-Zündsicherung oder anderen Besonderheiten der Fall sein. Außerdem trifft es gelegentlich auf Geräte zu, die im Ausland beschafft worden sind oder von einem/einer ausländischen Installateur/in eingebaut wurden.
- In seltenen Fällen kann es sein, dass ein technisch einwandfreies Gerät, das eine gültige Zulassung besitzt, nicht angepasst werden kann. Ursache dafür ist dann meistens, dass der Hersteller nicht mehr existiert oder selbst keine Ersatzteile mehr ausliefert.
Nein. Durch die Anpassung des Gerätes sorgen wir dafür, dass genau das nicht passiert.
Sowohl die Erhebung als auch die Anpassung und die Prüfung auf sichtbare Mängel der Gasgeräte sind für Sie kostenlos. Wir bitten Sie lediglich, sich die Zeit für den Besuch der Monteurin oder des Monteurs zu nehmen.
Wenn Mängel, die behoben werden müssen, festgestellt werden, sollten Sie Ihren Fachinstallateur mit der Reparatur oder Wartung beauftragen. Dabei können Kosten für Sie entstehen.
Am Preis ändert sich durch die Anpassung nichts, da Erdgas immer nach der „Energiemenge“ abgerechnet wird. Der Erdgaspreis steigt entsprechend des höheren Energiegehaltes von H-Gas. Gleichzeitig sinkt jedoch der Gasverbrauch in allen Gasgeräten, sodass sich in Summe nichts an den Kosten für die Erdgasversorgung ändert.
Zeitnah zum Umstelltermin wird der Zählerstand Ihres Gaszählers abgelesen. Damit ist in der Übergangsphase eine genaue Abrechnung gewährleistet.
Die Umstellung erfolgt nach dem Netzentwicklungsplan für das deutsche Gasnetz (NEP Gas), den die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur entwickelt haben.
Beim ersten Besuch (in der Regel ein Jahr vor der eigentlichen Anpassung) stellt die Monteurin oder der Monteur fest, welche Gasgeräte bei Ihnen installiert sind. Dabei wird auch geprüft, ob mit dem Gerät alles in Ordnung ist oder ob eine Wartung oder eine Reparatur vorgenommen werden muss.
Beim zweiten Besuch (in der Regel ein Jahr nach der Erhebung) hat die Monteurin oder der Monteur bereits die notwendigen Ersatzteile dabei, um Ihr Gerät anzupassen. Um sicherzustellen, dass die Anpassung erfolgreich war, wird eine Abgasmessung durchgeführt.
Zur Gewährleistung unseres hohen Qualitätsstandards wird zusätzlich ein von uns beauftragter Dienstleister stichprobenartig sowohl die Erfassung der Geräte als auch die Geräteanpassung kontrollieren.
Sofern Ihre Anlage zur Stichprobe der Qualitätssicherung gehört, wird ein/e Monteur/in einer anderen Firma Sie zusätzlich besuchen und die Arbeiten an Ihrem Gerät überprüfen.
Der genaue Zeitbedarf ist von der Art des anzupassenden Gerätes abhängig. Bitte gehen Sie von einem Zeitbedarf zwischen 30 und 90 Minuten für haushaltsübliche Gasgeräte aus.
Ja, für einen gewissen Zeitraum muss Ihr Gasgerät ausgeschaltet werden. Wir bemühen uns, diese Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten.
Sie werden in jedem Fall schriftlich benachrichtigt, wann wir eine/n Monteur/in zu Ihnen schicken. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, diesen Terminvorschlag bei unserer Hotline 0800-66469070 zu ändern.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass ein Anschreiben Sie nicht direkt erreicht, sondern bei Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, Ihrer Hausverwaltung, Ihrer Mieterin/Ihres Mieters oder einer anderen Person ankommt. Wir nehmen gerne Ihre Daten auf, um Sie zukünftig als Kontakt zu dem Gerät zu hinterlegen.
Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit einer Installateurin oder einem Installateur vor Ort, um die Mängel beheben zu lassen. In der Regel ist dafür eine Frist von vier Wochen vorgesehen, Sie finden diese Angabe auf der Mängelkarte, die Ihnen unsere Monteurin oder unser Monteur ausgehändigt hat. Im Anschluss kann die Installateurin oder der Installateur Ihnen auf der Mängelkarte bescheinigen, dass nun wieder alles in Ordnung ist. Die Mängelkarte können Sie der beauftragten Firma schicken oder Sie wählen die kostenlose Hotline 0800-66469070.
Grundsätzlich sind Sie als Betreiber in der Pflicht, den Austausch zu organisieren. Wir stellen Ihnen gerne auf Wunsch ein Verzeichnis derjenigen Unternehmen zur Verfügung, die bei uns als Vertragsinstallateure zugelassen sind. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie darüber hinaus Unterstützung brauchen.
Wenn es nach der Anpassung zu Problemen mit Ihrem Gasgerät kommt, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere kostenlose Hotline 0800-66469070. Dort erhalten Sie kurzfristig kompetente Hilfe.
Die Aufkleber in den verschiedenen Farben dienen zur schnellen Erkennung von Geräten. Bitte belassen Sie diese am Gerät, damit auch der/die Schornsteinfeger/in und Ihr/e Installateur/in auf den ersten Blick sehen können, ob das Gerät bereits angepasst wurde oder nicht.