Elektromobilität
Für das Laden von einem Elektroauto in Ihrem Eigenheim genügt ein Stellplatz für Ihr Fahrzeug und der Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Falls Sie noch keinen Netzanschluss besitzen (Neubau), kann ein neuer Anschluss gelegt werden.
Wenn Sie Mieter sind, stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab.
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier an.
Eine ggf. erforderliche Anpassung Ihrer elektrischen Anlage, stimmen Sie bitte mit einem Elektroinstallationsunternehmen ab.
Elektrofahrzeuge laden über einen längeren Zeitraum mit hoher Leistung. Die Ladeleistung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge liegt zwischen 3.600 Watt und 22.000 Watt bei Ladungen mit Wechselstrom. Im Vergleich: Smartphones laden mit rund 5 Watt bis 20 Watt.
Andere haushaltsübliche elektrische Verbraucher, die höhere Leistungen beziehen wie beispielsweise eine Waschmaschine, benötigen nur für wenige Minuten zum Aufheizen des Wassers ihre volle Leistung.
Demnach sind beim Laden von Elektrofahrzeugen die Hausinstallation und der Netzanschluss über einen langen Zeitraum hohen Leistungen ausgesetzt und sollten vor Installation einer Ladeeinrichtung von einem eingetragenen Installationsunternehmen überprüft werden.
Das Laden über eine haushaltsübliche Steckdose wird grundsätzlich nicht empfohlen. Es ist aber möglich, wenn das Fahrzeug die technische Fähigkeit besitzt und die technischen Restriktionen berücksichtigt werden:
Eine Haushaltssteckdose kann zeitweise einen höheren Ladestrom (16 Ampere) bereitstellen, dies aber nicht als Dauerlast, da sonst Brandgefahr besteht. So ist für das Laden des Elektroautos über eine Haushaltssteckdose meist nur ein geringerer Ladestrom (10 Ampere) bzw. eine Ladeleistung von 2.300 Watt möglich, so dass der Ladevorgang über diesen Lademodus sehr viel Zeit in Anspruch nimmt.
Standardmäßig sollte das Laden des Elektrofahrzeugs über eine geeignete Ladeeinrichtung erfolgen.
Die Dauer einer Vollladung ist abhängig von der Ladeleistung der Ladeeinrichtung und der Größe der Batterie in Ihrem Elektrofahrzeug. Da die Batterie eines Elektrofahrzeugs selten komplett leer gefahren wird, muss die Batterie nur selten von 0 % bis 100 % geladen werden.
Sie können die Ladezeit ganz einfach selbst berechnen. Dazu benötigen Sie folgende Rechnung:
Ladezeit = Batteriekapazität / Ladeleistung
Beispiel: Ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 20 kWh wird an einer Ladeeinrichtung mit einer Ladeleistung von 11 kW geladen. 1,8 h = 20 kWh / 11 kW
Standardmäßig sollte das Laden des Elektrofahrzeugs über eine geeignete Ladeeinrichtung erfolgen.
Hinweis: Die Ladeleistung während des Ladevorgangs ist üblicherweise nicht konstant. Aus dem Grund kann die tatsächliche Ladedauer etwas länger ausfallen.
Ob eine Ladeeinrichtung angemeldet oder genehmigt werden muss, hängt von der Ladeleistung der jeweiligen Ladeeinrichtung ab.
Für Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung bis einschließlich 11 kW besteht eine gesetzlich verpflichtende Anmeldepflicht.
Für Ladeeinrichtungen größer 11 kW besteht zusätzlich eine gesetzliche Zustimmungs-/Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber.
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier an.
Es ist sehr wichtig, dass die Ladeeinrichtung bei uns angemeldet bzw. genehmigt wird. Damit Sie die Ladeeinrichtung störungsfrei nutzen können, prüfen wir, ob der vorhandene Netzanschluss sowie das vorgelagerte Stromnetz die zusätzliche Leistung übertragen kann. Außerdem dient es der Sicherstellung eines zuverlässigen und effizienten Netzbetriebes.
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier an.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Installationsunternehmen. Dies ist Ihr Ansprechpartner für die Rahmenbedingungen zur Auswahl sowie Montage der Ladeeinrichtung. Auch einige Stromlieferanten bieten Ladeeinrichtungen an. Handelt es sich um eine festmontierte Ladeeinrichtung, wird Ihr Installationsunternehmen diese installieren. Eingetragene Installationsunternehmen finden Sie hier
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier
Die Gesamtkosten sind individuell und richten sich nach Ihrem Bedarf.
Neben den Anschaffungskosten der Ladeeinrichtung, sowie deren Montage und der Anpassung der elektrischen Hausinstallation können ggf. weitere Kosten für eine Verstärkung des Netzanschlusses und ein Baukostenzuschuss bei einem Gesamtbedarf des Grundstücks von > 30 kW (siehe Preisblatt) anfallen. Falls Sie sich für die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG und einer damit verbundenen zusätzlichen Messeinrichtung entscheiden, fallen weitere Kosten (max. 100,00 € brutto pro Jahr) an.
Ja, es existieren Fördermöglichkeiten für private Ladeeinrichtungen in Wohngebäuden wie beispielsweise von der KfW oder den jeweiligen Bundesländern. Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechenden Fördergeldgeber.
Grundsätzlich kann über einen Freileitungsanschluss oder einen Netzanschluss außerhalb der üblichen Bebauung eine Ladeeinrichtung versorgt werden. Wir prüfen Ihren Netzanschluss auf Eignung, nachdem sie uns über die geplante Ladeeinrichtung informiert haben.
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier an.
Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG besagt, dass wir als Verteilnetzbetreiber die Ladeleistung Ihrer Wallbox temporär begrenzen dürfen, um netzkritische Situationen sowie Netzengpässe zu vermeiden und die Stabilität des Verteilnetzes sowie die Energieversorgung im Gebiet der Westnetz effizient sicherstellen zu können. Mit Unterstützung des netzdienlichen Ladens können die wetterabhängigen und fluktuierenden erneuerbaren Energien besser in das Verteilnetz eingebunden und Netzausbaukosten minimiert werden. So tragen Sie nicht nur zur Energiewende bei, sondern profitieren auch durch reduzierte Netzentgelte für die Ladung Ihres Elektroautos. Die weiteren Schritte und die Abstimmung mit uns übernimmt das Installationsunternehmen für Sie. Die netzdienliche Steuerung erfolgt erst mit Ihrer Zustimmung, indem Sie ihr Installationsunternehmen mit dem Einbau einer separaten Messung mit Steuereinrichtung beauftragen.
Aktuell steuern wir nach diesen drei Zeitblöcken die Ladung der Elektrofahrzeuge:
15.45 Uhr – 16.30 Uhr und 19.30 Uhr – 07.30 Uhr am Folgetag
16.00 Uhr – 16.45 Uhr und 19.45 Uhr – 07.45 Uhr am Folgetag
16.15 Uhr – 17.00 Uhr und 20.00 Uhr – 08.00 Uhr am Folgetag
Ein Zeitblock wird Ihnen von uns zugewiesen. Außerhalb dieser Schaltzeiten wird Ihre Ladeeinrichtung komplett abgeschaltet. Wir arbeiten aber bereits daran, die Ladezeiten noch flexibler zu gestalten.
Für den Betrieb der Ladeeinrichtung mit netzdienlicher Steuerung im Sinne des § 14a EnWG benötigt man einen separaten Zähler in Form eines sogenannten intelligenten Messsystems (iMSys). Die Kosten für dieses System betragen pro Jahr maximal 100,00 € (brutto).
Der eMobility Anschluss erfordert die Zustimmung zur netzdienlichen Steuerung nach § 14a EnWG. Bis zum Tag der Erstellung können Sie diese Zustimmung nachreichen. Bitte melden Sie sich bei unserer Fachhotline unter 0800-93786389 oder senden Sie uns eine kurze E-Mail an netzanschluss@westnetz.de. Wir senden Ihnen dann gerne die entsprechende Einverständniserklärung zu, mit der Sie im Nachgang die erforderliche Willenserklärung nachreichen können.
Die Bestellbestätigung wird nachfolgend angepasst.
Ja, sofern die maximale Leistungsgrenze der Messeinrichtung nicht überschritten wird. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem Installationsunternehmen ab.
Sie können über das Online-Portal den Netzanschluss auch ohne die netzdienliche Steuerung bestellen. Der Anschluss wird dann ohne Vergünstigung laut Preisblatt abgerechnet.
Sie benötigen in der Regel keinen neuen Anschluss, denn entscheidend ist die Leistung, die Sie mit der neuen Ladeeinrichtung über den Netzanschluss beziehen. In Abhängigkeit der Leistung Ihrer Ladeeinrichtung berechnen wir üblicherweise höchstens einen Baukostenzuschuss. Dieser fällt ab einer Gesamtleistung von über 30 kW an. Weitere Informationen können Sie dem Preisblatt [Link] entnehmen.
Wenden Sie sich am besten an ein Installationsunternehmen Ihrer Wahl, dieses wird Ihren konkreten Bedarf mit Ihnen besprechen und alles Weitere mit uns abstimmen.
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier an.
Sie benötigen hierzu einen neuen Netzanschluss. Gerne können Sie bei uns zur Versorgung der Garage einen neuen Stromnetzanschluss online über unser Netzanschlussportal bestellen. Sollte Ihre Garage in einem Garagenhof liegen, besprechen Sie bitte die baulichen Maßnahmen für einen gemeinsamen Netzanschluss mit der Eigentümergemeinschaft ab.
Nein, die Ladeeinrichtung muss nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für den 0,00 € eMobility Anschluss reicht es, wenn Sie der netzdienlichen Steuerung Ihrer Ladeeinrichtung nach § 14a EnWG zustimmen. Mit der Zustimmung erteilen Sie uns lediglich die Genehmigung, die Ladeeinrichtung in Abhängigkeit der Netzauslastung netzdienlich zu steuern.
Dies erfordert, wenn Sie eine Ladeeinrichtung betreiben und von den deutlich günstigeren Netzentgelten für das Laden Ihres Elektromobiles profitieren möchten, einen zweiten Zählerplatz im Zählerschrank für den Einbau einer zusätzlichen Messeinrichtung (max. 100,00€ brutto pro Jahr) über den der Strom für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs gemessen wird.
Zusätzlich sollte zur Stromleitung vom Zählerplatz bis zur Ladeeinrichtung ein Kommunikationskabel oder mindestens ein Leerrohr gelegt werden. Sprechen Sie hierzu Ihr Installationsunternehmen an.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Installationsunternehmen über die Versorgungssituation des Gebäudes und die erforderlichen Anpassungen in der Installation. Je nach Eigentumsverhältnis ist eine Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Die zusätzliche Leistung für die Ladeeinrichtung melden Sie bitte hier an.
Bitte klären Sie über die Eigentümergemeinschaft, ob hier weitere Bewohner/innen ebenfalls Interesse haben. Nach Ermittlung des gesamten Leistungsbedarfes sollte dann über Ihr Installationsunternehmen ein mögliches Anschlusskonzept mit uns besprochen werden. Wir empfehlen Ihnen und der Eigentümergemeinschaft die Versorgung der Ladepunkte bereits heute für den zukünftigen Bedarf auszulegen. So bleiben Ihnen in Summe deutlich aufwändigere Umbauarbeiten erspart.
Standardmäßig wird die gesamte Liegenschaft über einen Netzanschluss versorgt. In Abhängigkeit der individuellen Rahmenbedingungen kann auch ein zusätzlicher Netzanschluss für den Garagenhof bzw. Parkplatz hergestellt werden.
In diesem Fall sollten Sie zunächst genau prüfen, welche gleichzeitige Leistung an diesem Netzanschluss benötigt wird. Beispielsweise werden künftig die meisten Elektrofahrzeuge mit 11 kW oder weniger laden und bei mehr als 2 Stellplätzen selten oder gar nie gleichzeitig mit voller Leistung. Darüber hinaus kann ein Energiemanagementsystem Ihnen helfen Lastspitzen zu vermeiden. Dadurch können Sie Gebühren für den Netzanschluss und die Netznutzung sparen.
Die genaue Anschlussleistung sollte unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors im Vorfeld mit dem zuständigen Installationsunternehmen abgestimmt werden. Nachfolgend ist der Netzanschluss dann mit den entsprechenden Angaben als Neuanschluss online über unser Netzanschlussportal zu beantragen.
Ja, Sie können Ihren selbst erzeugten Strom zum Laden Ihres Elektroautos nutzen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Installationsunternehmen über den optimalen Aufbau der Anlage und der Messung. Ihr Installationsunternehmen steht in engem Austausch mit uns und kann Ihnen hierzu die entsprechenden Möglichkeiten aufzeigen.
Aus Sicht der Westnetz GmbH ist es notwendig die beiden Verbraucher separat zu messen und zu steuern, da es sich um unterschiedliche Verbrauchsarten handelt. Zum einen die Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG (Preisblatt 4) und zum anderen die Wärmepumpe als unterbrechbare Wärmestromanwendung (Preisblatt 5).
Beide Verbrauchsarten weisen unterschiedliche Verhalten bezüglich der Stromentnahme auf. Das unterschiedliche Entnahmeverhalten ist auch der Grund, warum beide Verbrauchsarten unterschiedliche Steuerzeiten haben.
Wenn Sie für die Ladung Ihres Elektrofahrzeuges (Anschuss einer Ladeeinrichtung) das reduzierte Netznutzungsentgelt nutzen möchten, ist es notwendig eine separate Messung mit einer Steuereinrichtung nach Vorgabe der Westnetz GmbH einzubauen. Aktuelle Unterbrechungszeiten sind z.B. 8:00 Uhr bis 16:15 Uhr und 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Ladeeinrichtungen hinter Ihrem Haushaltzähler anzuschließen und über den normalen Haushaltsverbrauch abwickeln zu lassen.