Photovoltaik: Die Zähler sollten immer zum Jahresende (31. Dezember) abgelesen werden.
KWK: Die Zähler sollten immer zum Quartalsende abgelesen werden.
Zu den jeweiligen Ableseterminen erhalten Sie von uns eine Ablesekarte, auf der Sie die Ableseergebnisse eintragen können. Sollten Sie beim Ausfüllen der Ablesekarte(n) Probleme haben, finden auf der Seite Zählerstand eingeben mehr Informationen.