Informationen zum Hinweisgebersystem
Zur Übermittlung von anonymen Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es eine Hotline sowie eine extern betriebene Webseite. Nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter*innen, sondern auch unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter*innen und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Hotline bzw. Webseite wenden.
Sie können telefonisch oder über die Webseite auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art gegen den Verhaltenskodex hinweisen.
Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft (z. B. Strom- oder Gaslieferverträgen) gedacht. Bitte nutzen Sie hierfür diese Kontaktmöglichkeiten.
Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie unter folgendem Link: Whistleblowing-Website der E.ON-Gruppe
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LkSG. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Hier finden Sie die E.ON Verfahrensordnung LkSG und den Bericht der Westnetz GmbH zum Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz (LkSG)
Menschenrechte
E.ONs Menschenrechtserklärung veröffentlicht - Anerkennung der Bedeutung der Menschenrechte bei uns in der Westnetz
Wir verpflichten uns, die Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Wertschöpfungskette zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Die E.ON-Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (Menschenrechtserklärung) bringt zum Ausdruck, dass die Achtung der Menschenrechte ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist und die Grundlage für unser verantwortungsvolles Handeln bildet - jeden Tag und in jedem Bereich.
Die Menschenrechtserklärung von E.ON und weitere Informationen über unseren Ansatz zum Menschenrechtsmanagement finden Sie auf der Website zum Thema Menschenrechte. www.eon.com/humanrights.
Wir als 100%ige E.ON-Tochter stehen hinter dem Bericht und der Grundsatzerklärung und verpflichten uns zur Mitarbeit.
Verhaltenskodex
Grundsätze für verantwortungsvolles Handeln
Der Verhaltenskodex legt die wesentlichen Grundsätze fest, die den Rahmen für unser unternehmerisches und gesellschaftliches Handeln bilden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dadurch verpflichtet, diesen Regeln für ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Verhalten zu folgen.
Jeder einzelne Mitarbeitende – insbesondere die Führungskräfte – sind dazu aufgerufen, den Vorgaben bei allen Prozessen, Entscheidungen und Alltagsaktivitäten vollständig und dauerhaft nachzukommen. Der Verhaltenskodex soll alle Mitarbeitende zu eigenverantwortlichem Engagement ermutigen und dafür Orientierung bieten, sowohl bei der Westnetz GmbH als auch in der gesamten Westenergie-Gruppe und überall im E.ON-Konzern.