Aktueller Hinweis – Westnetz GmbH beginnt den bilanziellen Ausgleich zum 1. Juni 2022
Für den Start der Zielprozesse für Redispatch 2.0 haben wir in den letzten Monaten intensiv operative Tests mit der Amprion GmbH durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 der Bundesnetzagentur werden wir ab dem 1. Juni 2022 den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen mit an unserem Netz angeschlossenen Anlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Festlegung BK6-20-059 der Bundesnetzagentur eigenständig durchführen und setzen damit die Zielprozesse um.
Dazu haben wir alle beteiligten Marktteilnehmer (Lieferanten, Einsatzverantwortlich und betroffenen Netzbetreibern) fristgemäß in Textform informiert. Darüber hinaus haben wir dem BDEW den Beginn des bilanziellen Ausgleichs mitgeteilt und sind damit in der Transparenzliste Redispatch 2.0 zum Start des bilanziellen Ausgleichs | BDEW aufgeführt.
Damit wir Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können, haben wir folgende kundenspezifische Kontaktadressen für Sie eingerichtet:
- Für Betreibende von Wind-, Wasser-, Biomasseanlagen, Anlagen mit sonstigen Gasen, KWK-Anlagen und Anlagen ohne gesetzliche Förderung: rd@westnetz.de
- Für Betreibende von Photovoltaikanlagen: rd-pv@westnetz.de
- Für Netzbetreiber: redispatch2.0@westnetz.de
Die Einführung des Redispatch 2.0-Prozesses ist in die nächste Phase getreten. Ab dem 1. März 2022 sieht die Branchen-Übergangslösung im sogenannten parallelen Testbetrieb gemeinsame Tests der Marktpartner vor (vorgelagerte und nachgelagerte Netzbetreiber sowie Einsatzverantwortliche und Lieferanten). Voraussetzung für den Start der Tests ist, dass die den ÜNB direkt nachgelagerten Netzbetreiber sowohl dem betreffenden ÜNB als auch der BNetzA ihre Betriebsbereitschaft melden.
Westnetz hat ihre Betriebsbereitschaft zum 28.02.2022 erklärt und stimmt die Einbeziehung der relevanten nachgelagerten Netzbetreiber in die gemeinsamen Tests ab. Die Testphase endet spätestens am 31.05.2022. Die Westnetz wird die betroffenen Marktpartner mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen über das Startdatum für die Übernahme des bilanziellen Ausgleichs informieren. Diese wird so früh wie möglich und spätestens zum 1. Juni 2022 erfolgen.
Zur Zeit werden durch Redispatch Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.
Die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0) wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABeG 2.0, Inkrafttreten am 17. Mai 2019) aufgenommen und sind ab dem 1. Oktober 2021 von allen Marktpartnern, wie z.B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen.
Die Gesetzesänderung stellt neue Herausforderungen auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch dar. Zukünftig sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Derzeitig nehmen am Redispatch der Übertragungsnetzbetreiber nur konventionelle Erzeugungsanlagen mit mehr als 10 Megawatt (MW) installierter Nennleistung zur Vermeidung von Netzengpässen teil. Zukünftig werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen.
Die Westnetz GmbH hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.