Wärmepumpen
Allgemeine Informationen finden Sie auf Seiten von Verbänden, Verbraucherorganisationen oder auch bei Herstellern. Zum Beispiel auf den folgenden Seiten:
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/
Verbraucherzentrale NRW e. V.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen-waerme-pumpen-27199
Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe#gewusst-wie
Bei der Bestellung eines neuen Hausanschlusses geben Sie die elektrische Leistung Ihrer Wärmepumpe mit an. Bei nachträglichem Einbau einer Wärmepumpe sind größere Leistungen (> 12 kVA) grundsätzlich über unser Netzanschlussportal anmelden (Bauen - Netzanschluss Strom - Netzanschluss ändern - Leistungserhöhung), da der Netzanschluss und auch unser Netz für die höhere Leistung geprüft werden.
Eine Wärmepumpe hat eine Heizleistung, also die Leistung die Ihnen zum Heizen zur Verfügung steht und eine elektrische Leistung. Für die Anmeldung ist die elektrische Leistung im Regelbetrieb maßgeblich. Sie ist kleiner als die Heizleistung und auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen zu finden. Teilweise geben Hersteller auch elektrische Leistungen für die Zusatzheizung an, die jedoch nicht angegeben werden muss.
Grundsätzlich sind pro Netzanschluss 30 kW Leistung kostenfrei, sodass bei Einfamilienhäusern in der Regel keine Kosten anfallen. Werden die 30 kW Leistung überschritten, z. B. weil mehrere Wohnungen im Haus sind oder schon Ladeeinrichtungen für Elektroautos vorhanden sind, fallen für die Leistung über 30 KW einmalig Kosten entsprechend dem "Preisblatt Netzanschluss Strom" an (ein sogenannter Baukostenzuschuss).
Grundsätzlich kann die Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler installiert werden oder an dem normalen Haushaltszähler angeschlossen werden.
Ihr Vorteil dabei ist, dass die Netzentgelte für eine geschaltete Wärmepumpe günstiger sind und der Lieferant diesen Vorteil in der Regel an Sie weitergibt. Bitte prüfen Sie aber in jedem Fall die Angebote der Stromlieferanten. Grundsätzlich fallen mit dem eigenen Zähler für die Wärmepumpe auch zusätzliche Kosten an, die wir dem Lieferanten in Rechnung stellen und die dieser als Grundgebühr weiter an Sie berechnet. Dazu wird eine Schalteinrichtung installiert, die die Wärmepumpe täglich für zwei Stunden ausschaltet.
Je größer der Wärmebedarf des Gebäudes ist, desto sinnvoller kann die Nutzung eines eigenen Zählers für die Wärmepumpe sein. Die Entscheidung müssen Sie als Kunde unter Berücksichtigung der Preise für die Stromlieferung und einer ggf. vorhandenen Einspeiseanlage mit oder ohne Speicher selber treffen. Lassen Sie sich hier bei Bedarf von Ihrem Installateur oder einem Energieberater beraten.
Wir schalten die Wärmepumpe in drei versetzten Zeitblöcken ab, um das Netz in den Hochlastzeiten zu entlasten:
Block 1: 11:00-12:00 + 14:00 -14:30 + 17:00 -17:30
Block 2: 10:30-11:00 + 13:00 -14:00 + 17:30 -18:00
Block 3: 10:00-10:30 + 12:30 -13:00 + 16:00 -17:00.
Die Zeiten werden zufällig zugewiesen und können nicht von Ihnen ausgewählt werden.
Nein, die Nutzung einer separaten Messung mit Unterbrechung ist aktuell nur ein Angebot. Wenn sie diese Angebot nicht nutzen möchten, wird die Wärmepumpe an dem Haushaltszähler angeschlossen und es fallen die normalen Netzentgelte an.
Ja, das geht gut im sogenannten Messkonzept 8. In diesem Messkonzept fließt der selbst erzeugte Strom erst in den Haushalt, wenn er dort nicht benötigt wird in die Wärmepumpe und erst wenn er dort auch nicht benötigt wird über einen Zweirichtungszähler in unser Netz. Der in das Netz eingespeiste Überschuss wird von uns vergütet. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Elektroinstallateur beraten.
Ja, das ist möglich, auch im sogenannten Messkonzept 8.
Der im Haushalt verbrauchte Strom, der geliefert wurde, ist auf dem Laufwerk 1.8.0 des Zählers 2 abzulesen. Der insgesamt im Haushalt verbrauchte Strom ist nicht exakt ermittelbar, da der Strom, der direkt von der PV Anlage in den Haushalt fließt, zu dem von uns gelieferten Strom hinzukommt und dieser aber nicht gezählt wird. Zur Ermittlung des Wärmepumpenstroms muss man von dem Bezugslaufwerk 1.8.0 des Zählers 1 die Strommenge abziehen, die auf dem Laufwerk 1.8.0 des Zählers 2 aufgelaufen ist.
Das geht leider nicht, da beide Verbrauchseinrichtungen unterschiedliche Lastprofile zur Belieferung haben.
Nein, da die Schaltzeiten der Nachtspeicherheizung andere sind. Es ist notwendig, dass der alte Zähler durch einen Elektroinstallateur ausgebaut wird, wenn die Nachtspeicheröfen demontiert werden und für die Wärmepumpe ein neuer Zähler durch den Elektroinstallateur beauftragt wird. So kann Ihr Lieferant auch die passende Belieferung anmelden.