Der Anschlussnehmende (Eigentümer) vereinbart mit dem Netzbetreiber die Netzanschlusskapazität (NAK), die die über den Anschluss zur Verfügung stehende maximale Leistung beinhaltet. Sie definiert den Anteil an der Übertragungsfähigkeit des unmittelbaren Anschlusses und des vorgeschalteten Netzes, der für die Entnahme elektrischer Energie an der Anschlussstelle zur Verfügung steht.