Allgemein
Verteilnetze (bzw. leitungsgebundene Versorgungsnetze allgemein, beispielweise auch das Telefonnetz) basieren auf natürlichen Monopolen: Für potenzielle Wettbewerber gibt es keinen ökonomischen Anreiz zur Verlegung von Parallelleitungen. Der Netzbetrieb zur Verteilung von Strom und Gas muss daher nach gesetzlichen Vorgaben von den übrigen Wertschöpfungsbereichen (Erzeugung, Handel und Vertrieb) entflechtet und der staatlichen Regulierung durch die Bundesnetzagentur/ die Landesregulierungsbehörden unterstellt werden.
Erzeugungs-, Handels- und Vertriebsgesellschaften (am Energiemarkt also beispielsweise Strom- oder Gaslieferanten), die in einem Wettbewerbsmarkt agieren, sollen im Zuge der Regulierung diskriminierungsfreien Netzzugang genießen. Sie sollen so von einem Netzentgeltniveau profitieren, das sich auch in einem wirksamen Wettbewerbsmarkt einstellen würde (Als-ob-Wettbewerb).
Die Netzkosten eines Netzbetreibers werden durch die Regulierungsbehörde festgelegt. Sie prüft die Kosten der Betreiber. Die Kosten und Strukturdaten werden dann mit denen anderer Netzbetreiber verglichen. Auf diese Weise werden für jeden Netzbetreiber ein individueller Effizienzwert und eine einzuhaltende sog. Erlösobergrenze festgelegt. So sollen die Kosten, die in Form von Netzentgelten auf Strom- und Gaspreise umgelegt werden, begrenzt und perspektivisch gesenkt werden.
Nein, wir sind ein reiner Netzbetreiber. Wir sind für den Betrieb, die Instandhaltung und den Bau von Strom- und Gasnetzen verantwortlich, damit diese Energie zu Ihnen nach Hause transportiert werden kann.
Wir betreiben viele Netze überwiegend im Westen Deutschlands. Um den Netzbetrieb optimal gewährleisten zu können und Störungsdauern minimal zu halten, muss unser Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Fläche präsent sein. Dies wird durch unsere 13 Regionalzentren, die eine bestimmte Region betreuen und diverse zugehörige Betriebsstellen gewährleistet.
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Bilanzkreise lassen sich auch als virtuelle Energiemengenkonten beschreiben, die dafür sorgen sollen, dass Energielieferanten auch nur die Menge Strom oder Gas verkaufen/liefern, die sie exakt an den Energiemärkten oder durch eigene Produktion und Förderung beschafft haben. Die Leistungsbilanz (Summe der Entnahmen einerseits und Summe der Einspeisungen andererseits) im viertelstündigen Takt ausgeglichen zu halten ist Aufgabe des Bilanzkreisverantwortlichen. Der fasst alle bei ihm registrierten Entnahme- und Einspeisestellen (meist eine Vielzahl verschiedener Teilnehmer/innen) zusammen und kontiert und saldiert sie. Außerdem erstellt er Lastprognosen für den Folgetag Lastprognosen für die Verbrauchenden seiner Regelzone. Die Amprion GmbH gleicht innerhalb Ihrer Regelzone, in der sich das Netzgebiet der Westnetz GmbH befindet, den Gesamtsaldo der Abweichungen aller Bilanzkreise über den Einsatz von Regelleistung in vertraglich verpflichteten Kraftwerken (siehe Informationen zu Regelenergie) aus.
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungunternehmen, das die meisten Haushaltskundinnen und -kunden in einem Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger sichert die Versorgung der Kundinnen und Kunden mit Energie zu veröffentlichten Preisen, falls kein anderer Lieferant vorhanden ist. Dies gilt auch dann, wenn schlicht versäumt wurde, einen Vertrag abzuschließen, aber trotzdem Strom (oder auch Gas) verbraucht wird. Auch ohne eine ausdrückliche Willenserklärung kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zu Stande.
Für Stromheizungen ist es notwendig, dass bei der Energiebeschaffung die tatsächliche (prognostizierte) Außentemperatur berücksichtigt wird. Dies wird durch temperaturabhängige Lastprofile, die täglich auf Basis der prognostizierten Temperatur angepasst werden, ermöglicht.
Durch die temperaturabhängige Systematik eines Lastprofilverfahrens für diese Lieferstellen ist gewährleistet, dass sich sowohl Leistungs- als auch Mengendifferenzen in einem Rahmen bewegen und damit für Netzbetreiber beherrschbar und für Lieferanten kalkulierbar bleiben.
Mit unserer technischen Expertise schließen wir jeden Tag viele neue Erzeugungsanlagen an unser Verteilnetz an. Unsere Aufgabe ist es, die Netze bei den verschiedensten Einspeiseschwankungen aus Wind und Sonne stets stabil zu betreiben.
Lastprofile stellen die Entnahmeverhältnisse je ¼ Stunde von Haushalts- und Gewerbekundinnen und -kunden dar, um die Beschaffung der Energie durch den Lieferanten zu ermöglichen. Lastprofile sind technische Hilfsmittel zur Errechnung des Stromverbrauchs. Mit Hilfe der Lastprofile wird die Strommenge prognostiziert und hinterlegt, die für die Endverbrauchenden im Stromnetz zu einer bestimmten Zeit zur Verfügung gestellt werden muss.
Die BNetzA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihr Auftrag besteht in der Förderung von Liberalisierung und Wettbewerb in so genannten Netzmärkten (Telekommunikation, Post, Eisenbahnverkehr, Strom-/ Gasversorgung).
Wesentliche Aufgaben der BNetzA im Energiesektor:
- Kontrolle und Genehmigung der Netzentgelte
- Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs
Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 Kundinnen und Kunden und Versorgungsnetzen innerhalb eines Bundeslandes werden von den Landesregulierungsbehörden reguliert.
Der größte Teil der von uns betriebenen Netze gehört zum Eigentum der Westnetz. Wir betreiben ebenso Netze im Eigentum vieler Anderer, die auf unsere Kompetenz vertrauen.
Hohe technische Kompetenz und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ständig besetzte Leitstellen (24 Stunden an 7 Tagen) stellen den Betrieb der Netze sicher. Hierzu verfügen wir über zahlreiche Standorte im Netzgebiet und sind mit Spezialisten schnell vor Ort.
In zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten arbeiten wir zudem ständig an einer effizienteren Gestaltung unserer Netze.
In unseren Leitstellen überwachen und steuern wir unsere Strom-, Gas- und Wassernetze an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden täglich. Wichtige Funktionen zur schnellen Störungsbehebung lassen sich von hier aus direkt fernsteuern. Für die weitere Störungsbehebung vor Ort sind unsere mobilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Fläche verteilt in Bereitschaft.
Infrastrukturen, die ein natürliches Monopol darstellen, dazu gehören auch das Strom- und das Gasnetz, sind an gesetzliche Regelungen gebunden. Der Netzzugang bedeutet die Aufgabe der Sicherstellung des diskriminierungsfreien (also für alle Interessenten möglichen) Zugangs zum Strom- oder Gasnetz. Der Netzbetreiber hat die Bedingungen, Musterverträge sowie Entgelte zu veröffentlichen. Der Netzanschluss ist der physikalische Anschluss an das Netz (Hausanschluss). Die Anschlussnutzung ist die Möglichkeit der Kundinnen und Kunden das Netz eines Netzbetreibers zu nutzen, um mit Energie versorgt zu werden. Mehr zur Regulierung finden Sie unter der FAQ „Regulierung – was ist das eigentlich?“.